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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen
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Bioabfall entsorgen

    Bioabfälle können Sie entsorgen

    • in einer separaten Biotonne,
    • in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
    • durch Eigenkompostierung oder
    • im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.

    Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
    In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.

    Zuständige Stelle

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

    Abfallwirtschaftsbetrieb [Landratsamt Biberach]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten Bioabfall entsorgen.

    Bioabfälle sind zum Beispiel

    • rohe, pflanzliche Obst- und Gemüseabschnitte
    • Zitrusfrüchte
    • Salatreste
    • pflanzliche Speisereste (roh & verdorben)
    • Nussschalen
    • verwelkte Blumen
    • kleine Mengen an Unkraut
    • Papiertüten und Zeitungspapier in kleinen Mengen zum Verpacken der Bioabfälle

    wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Hinweise

    siehe "Vertiefende Informationen"

    Vertiefende Informationen

      • Abfallwirtschaftsbetrieb
      • Bio- und Grünabfälle
      • Kompetenzzentrum "Bioabfall"

    Rechtsgrundlage

    Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

    Freigabevermerk

    Biberach, 21.11.2024

     
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