Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt.
Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.
Höhe
- 70 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens
Achtung: Sie müssen aus dem Krankengeld noch Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen.
Um bei längeren Ausfallzeiten abgesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Dauer
- abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer privaten Versicherung
Die meisten Versicherungen bieten mehrere Versicherungsformen mit unterschiedlichen Raten und Leistungen an. Wenden Sie sich an die gewünschte Versicherung und lassen Sie sich beraten.
Tipp: Manche Krankenkassen vermitteln den Abschluss eines privaten Zusatzversicherungsvertrages zwischen ihren Versicherten und einem privaten Versicherungsunternehmen.