Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.
Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.
In Handwerksberufen müssen die Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.
Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.