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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Baden-Württemberg-STIPENDIUM beantragen

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert den internationalen Austausch.

Es besteht aus vier Programmlinien:

  • Für Studierende
  • Für Berufstätige
  • Für Filmproduktion
  • Walter-Hallstein-Programm

Stipendiendauer für Studierende

Drei - elf Monate

Stipendienhöhe für Studierende

EUR 600,00 - 1.400

Die Hochschulen entscheiden im Einzelfall.

Dabei können sie beispielsweise berücksichtigen:

  • die Entfernung der Partnerhochschule,
  • etwaige Studiengebühren,
  • die Lebenshaltungskosten im Gastland,
  • ein mögliches Währungsgefälle,
  • besondere Visabedingungen

Zuständige Stelle

das Akademische Auslandsamt, International Office oder die sonst für Auslandsaktivitäten zuständige Stelle Ihrer Hochschule.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie

  • sind an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben und möchten an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren oder sind an an einer ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben und möchten sich an baden-württembergischen Hochschulen zum gleichen Zweck aufhalten
    und
  • sind in Ihrem Fach sehr gut bis gut qualifiziert,
  • zeichnen sich durch Leistungsbereitschaft und Zielstrebigkeit aus,
  • sind sozial, gesellschaftlich oder politisch engagiert.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich online bewerben. Den Link zum Bewerbungsportal erhalten Sie bei Ihrer Hochschule.

Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch die Hochschule im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens und gegebenenfalls in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule.

Die Baden-Württemberg Stiftung entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Hochschule teilt Ihnen im Anschluss das Ergebnis mit.

Fristen

31. März für das Förderjahr, das im darauffolgenden Herbst beginnt.

Achtung: Die Bewerbungsfrist kann je Hochschule unterschiedlich sein.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Baden-Württemberg-STIPENDIUM: www.bw-stipendium.de

Freigabevermerk

06.11.2024 Baden-Württemberg Stiftung