. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen

Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig? Sie haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.

Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:

  • Vorqualifikation in einem Berufsfeld
  • verstärkte Förderung in
    • Deutsch,
    • Mathematik,
    • Handlungskompetenz
  • individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
  • ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
  • Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen

Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.

Zuständige Stelle

die infrage kommende berufliche Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand,
  • sind unter 20 Jahre alt,
  • haben die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt und
  • können weder eine Berufsausbildung beginnen noch sind Sie von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit (beispielsweise wenn Sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die

  • vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
  • keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.

Fristen

keine

Bewerbungen sind laufend möglich.

Erforderliche Unterlagen

das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Kosten

keine

Hinweise

Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.

Freigabevermerk

13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg