Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- oder Personenverkehr, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen fahren, sind zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung verpflichtet.
Als Träger einer Ausbildungsstätte können Sie Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten. Dafür muss Ihr Betrieb eine nach Landesrecht anerkannte Ausbildungsstätte sein.
Für den Status einer behördlichen anerkannten Ausbildungsstätte ist ein Antrag auf Anerkennung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen; wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine behördliche Anerkennung.
Achtung: Wenn Sie landes- oder bundesweit Schulungen anbieten wollen, ist es erforderlich, für jeden Veranstaltungsort einzeln eine Anerkennung zu beantragen. Dies gilt sowohl für behördlich als auch für gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten. Dafür müssen Sie sich an die jeweilige Anerkennungsbehörde des am Veranstaltungsort zuständigen Stadt- oder Landkreises wenden.