Sie können sich beim Deutschen Werberat beschweren.
Das können Sie tun durch
- Brief
- Fax
- E-Mail
- Beschwerde-Formular
- Auch telefonische Beschwerden sind möglich.
Legen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon Ihrer Beschwerde bei.
Sie müssen begründen, warum Sie das Motiv diskriminierend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise anstößig finden.
Hinweis: Nennen Sie bei Ihrer Beschwerde immer Ihren Namen. Der Deutsche Werberat bearbeitet keine anonymen Beschwerden.
Der Name der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt, es sei denn, sie oder er erklärt sich mit der Namensnennung einverstanden. Ist eine Organisation oder Institution Beschwerdeführerin und verlangt sie nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung, kann der Werberat ihren Namen den anderen Verfahrensbeteiligten mitteilen.
Hält der Deutsche Werberat Ihre Beschwerde nach Prüfung für begründet, wendet er sich an das für die Werbemaßnahme verantwortliche Unternehmen.
Zeigt sich das Unternehmen nicht bereit, die Werbemaßnahme zu ändern oder einzustellen, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.
Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist mit keinen weiteren Sanktionen (zum Beispiel Geldbuße) verbunden. Sie gilt aber als imageschädigend für das Unternehmen.