Absetzbar von der Steuer sind, wenn Sie im Objekt wohnen:
- Aufwendungen bzw. Erhaltungsaufwendungen
- an Gebäuden beziehungsweise Eigentumswohnungen
- in Sanierungsgebieten und
- in städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie
- an Baudenkmalen
Davon können Sie im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und in den folgenden neun Jahren bis zu neun Prozent jährlich wie Sonderausgaben absetzen.
Absetzbar von der Steuer sind, wenn Sie mit dem Objekt Einkünfte erzielen:
- Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- an Gebäuden beziehungsweise Eigentumswohnungen
- in Sanierungsgebieten und
- in städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie
- an Baudenkmalen
Davon können Sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen:
- im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren bis zu neun Prozent jährlich und
- in den folgenden vier Jahren bis zu sieben Prozent jährlich.
- Aufwendungen beziehungsweise Erhaltungsaufwendungen:
- an Gebäuden beziehungsweise Eigentumswohnungen
- in Sanierungsgebieten und
- in städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie
- an Baudenkmalen
Davon können Sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen:
- im Zahlungsjahr den gesamten Betrag auf einmal oder
- den gesamten Betrag verteilt auf zwei bis fünf Jahre
Absetzbar von der Steuer sind, wenn Sie weder im Objekt wohnen noch damit Einkünfte erzielen:
- Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
- an einem Kulturdenkmal und
- unter bestimmten Voraussetzungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern, z.B.:
- gärtnerischen, baulichen und sonstigen Anlagen,
- Mobiliar,
- Kunstgegenständen und Kunstsammlungen,
- wissenschaftlichen Sammlungen und Archive im Privatvermögen
Davon können Sie im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen sowie in den darauf folgenden neun Jahren bis zu neun Prozent jährlich wie Sonderausgaben absetzen.
Hinweis: Nicht absetzbar sind die beim Abschluss des Kaufvertrages entstandenen Anschaffungskosten für
- ein Baudenkmal,
- ein Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen,
- ein Kulturdenkmal oder
- ein Kulturgut.
Sie können nur die nach Abschluss des Kaufvertrags entstandenen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen abziehen. Diese werden als Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand behandelt.