Sie können sich registrieren, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind für die Tätigkeit persönlich geeignet und zuverlässig.
Die persönliche Eignung fehlt beispielsweise bei einer grundlegenden Interessenkollision. Nicht ausreichend für eine Interessenkollision ist die Tatsache, dass Sie einen anderen Beruf ausüben. Es muss sich um eine mit der Rechtsdienstleistung generell unvereinbare Tätigkeit handeln. Dies kann bei gleichzeitigem Betrieb eines Inkassounternehmens und einer Finanzierungsvermittlung in Betracht kommen.
Maßstäbe für die Zuverlässigkeit sind Ihr Vorleben, insbesondere etwaige Straftaten, und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie können sich in der Regel wegen mangelnder Zuverlässigkeit nicht registrieren, wenn
- Sie in den letzten drei Jahren wegen eines Verbrechens oder eines die Berufsausübung betreffenden Vergehens rechtskräftig verurteilt worden sind,
- Ihre Vermögensverhältnisse ungeordnet sind,
- Sie in den letzten drei Jahren aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen worden sind.
Sie sind in den für die beantragte Tätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts besonders theoretisch und praktisch sachkundig.
- Für Inkassodienstleistungen ist eine besondere theoretische Sachkunde insbesondere erforderlich des
- Bürgerlichen Rechts,
- des Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrechts,
- des Zivilprozessrechts einschließlich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts
- sowie des Kostenrechts
- Für die Rentenberatung ist eine besondere theoretische Sachkunde in folgenden Gebieten erforderlich:
- Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung wie auch aller anderen in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG genannten Rechtsgebiete,
- Aufbau, Gliederung und Strukturprinzipien der sozialen Sicherung
- Gemeinsamen, für alle Sozialleistungsbereiche geltenden Rechtsgrundsätze einschließlich des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens und des sozialgerichtlichen Verfahrens
- Für Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht müssen Sie besonders theoretisch sachkundig sein in dem ausländischen Recht oder in Teilbereichen des ausländischen Rechts, für die Sie die Registrierung beantragen.
Praktisch sachkundig sind Sie, wenn Sie in dem Bereich, in dem Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen, in der Regel mindestens zwei Jahre
- unter Anleitung beruflich tätig waren oder
- eine Berufsausbildung absolviert haben.
Es müssen grundsätzlich Tätigkeiten sein, die eine selbstständige Bearbeitung von Mahn- und Vollstreckungssachen zum Gegenstand haben und bei denen Sie Korrespondenz und Schriftsätze mit materiell-rechtlicher Darlegung der Forderung und Behandlung von Einwendungen fertigen. Die praktische Sachkunde kann beispielsweise bei einer Inkassodienstleistung erworben worden sein als
- Bürovorsteher oder Bürovorsteherin eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin,
- Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin in einem Inkassounternehmen,
- selbstständig tätiger Mitarbeiter oder selbständig tätige Mitarbeiterin der Rechts- oder Mahnabteilung eines größeren Unternehmens beziehungsweise einer Bank oder Sparkasse.
Sie können diese Sachkunde nachweisen.
Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall nach den Vorschriften der Rechtsdienstleistungsverordnung abgeschlossen.