. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Förderprogramm „Kommunale Digitallotsen“ – Weitergabevertrag abschließen

Das Ziel des Förderprogramms ist es, Mitarbeitende in den Verwaltungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg als digitale Multiplikatoren auszubilden. Sie sollen die digitale Transformation von Verwaltungsprozessen anstoßen und Digital-Projekte beschleunigen.

Das Förderprogramm besteht aus einer dreitägigen Basisqualifizierung und verschiedenen Aufbauprogrammen.

Diese finden bei folgenden Bildungsträgern statt:

  • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg

Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

Zuständige Stelle

Städtetag Baden-Württemberg e.V.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Mitarbeitenden noch nicht bei einem Bildungsträger für eine Basisqualifizierung oder ein Aufbauprogramm angemeldet. Eine Förderung nach einer Schulung ist nicht möglich.
  • Gefördert werden:
    • Städte und Gemeinde
      • von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person
      • von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen
      • von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen
    • Stadt- und Landkreise
      • von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen
      • ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen
  • Die Teilnahme an einem Aufbauprogramm wird nur gefördert, wenn Sie vorher an einer Basisqualifizierung teilgenommen haben.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Wählen Sie dabei aus:
    • die gewünschte Qualifizierung: Basisqualifizierung oder Aufbauprogramm.
    • den gewünschten Bildungsträger.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigten Bildungs-Voucher-ID’s (Basisqualifizierung) oder Aufbauprogramm-ID’s für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
  • Nach Erhalt der ID’s können Sie sich bei den Bildungsträgern für eine Schulung anmelden.
  • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Teilnahmegebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie beim Städtetag Baden-Württemberg.

Erforderliche Unterlagen

Basisqualifizierung: keine

Aufbauprogramm:

  • Teilnahmezertifikate aus der Basisqualifizierung

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5-10 Kalendertage

Hinweise

Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

Freigabevermerk

Stand: 05.10.2021
Verantwortlich: Städtetag Baden-Württemberg