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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

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Öffentliche Bekanntmachungen

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Termine

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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?

Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

die Feuerwehr Ihrer Gemeinde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

Verfahrensablauf

Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.

Die Anschrift erfahren Sie

  • auf den Internetseiten
    • Ihrer Gemeinde und
    • Ihrer Feuerwehr oder
  • aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg

Freigabevermerk

04.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg