Für viele Leistungen, wie beispielsweise Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Damit Sie finanziell nicht überfordert werden, gibt es eine Belastungsgrenze. Haben Sie die für Sie gültige Belastungsgrenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Tipp: Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten vieler gesetzlicher Krankenkassen. Für viele Arzneimittel müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Höhe der Belastungsgrenze:
- Pro Familie 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Zu diesem Familieneinkommen gehören alle finanziellen Einnahmen der versicherten Person und der im gemeinsamen Haushalt lebenden mitversicherten Familienangehörigen. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte fließen in die Berechnung ein.
- Schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung: 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Grenze gilt auch für Ihre familienversicherten Angehörigen. Eine Krankheit gilt als schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzliche Kriterien erfüllt sind.
Die auf ein Prozent reduzierte Belastungsgrenze erhalten Sie als chronisch kranke Person nur, wenn Sie der Krankenkasse eine vom Arzt ausgestellte Chronikerbescheinigung vorlegen.
- Kinder unter 18 Jahren: keine Zuzahlungen. Ausnahme: Fahrkosten.
Tipp: Viele Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln können.