Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für eine Bestandsänderung der Tiere, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Tiere.
Zu den besonders geschützten Arten gehören zum Beispiel Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen und verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
Eine Tierart gehört in aller Regel zu den besonders geschützten Arten, wenn sie in der Wisia-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz enthalten ist. Sie können die Tierart dort auf der linken Seite unter „Recherche“ und „Suchbegriff (Artnamen) eingeben“ recherchieren. Wirbellose Tiere wie zum Beispiel Skorpione oder Spinnen müssen nicht gemeldet werden. Die in folgender Liste dargestellten Wirbeltiere müssen ebenfalls nicht gemeldet werden.
Bei Bestandsänderungen müssen Sie neu dazugekommene Tiere (zum Beispiel auch eigene Nachzuchten) anmelden und Tiere, die sich nicht mehr in Ihrem Bestand befinden (zum Beispiel wegen Verkauf oder Tod) abmelden. Wenn Sie ein Tier an eine andere Person abgeben, müssen Sie das Tier abmelden und der neue Halter muss das Tier anmelden.
Außerdem müssen Sie melden, wenn sich die Kennzeichnung Ihres Tiers ändert (zum Beispiel Ringkennzeichnung,Transponderkennzeichnung) oder wenn Sie den Standort des Tiers verändern (zum Beispiel Umzug in eine andere Stadt).