Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.
Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie zum Beispiel Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen.
Die Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an.
Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
Der Einzelhandel ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bis 25 cm Kantenlänge verpflichtet (ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m²).
Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.
Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.