Kenntnisüberprüfung
Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktiker im jeweiligen Regierungsbezirk niederzulassen und dies nachweist, kann ebenfalls in der bereits genannten Antragsfrist einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis stellen.
Wenn Sie einen Antrag auf eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (45 Fragen) innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen.
Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie stellen, besteht die Kenntnisüberprüfung aus 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), von denen 75% (21 Fragen) innerhalb von 56 Minuten richtig beantwortet werden müssen.
Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung. Die mündlichen Kenntnisüberprüfungen beginnen ca. 5 - 6 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung. Die mündliche Überprüfung dauert im Regelfall nicht länger als 45 Minuten.
Der schriftliche und der mündliche Teil der Kenntnisüberprüfung stellen eine Einheit dar. Bei Nichtbestehen der mündlichen Überprüfung muss daher auch die schriftliche Überprüfung erneut abgelegt werden.
Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie/Podologie stellen, dann wird ausschließlich eine mündliche Kenntnisüberprüfung durchgeführt.
Wohnsitz
Um die Heilpraktikererlaubnis zu erhalten muss nachgewiesen sein, dass der Hauptwohnsitz im zuständigen Bezirk liegt. Es besteht auch die Möglichkeit einen geeigneten Nachweis vorzulegen, der darlegt, dass der Beruf des Heilpraktikers nach bestandener Prüfung im zuständigen Bezirk ausgeübt wird (unterschriebener Mietvertrag über Praxisräume, Bestätigung eines Praxisinhabers über Aufnahme des Antragstellers nach bestandener Prüfung o.ä.)
Verschieben der Prüfung
Das Verschieben der Prüfung ist grundsätzlich nur noch einmalig auf den darauffolgenden Prüfungstermin möglich. Wird auch dieser Termin nicht wahrgenommen, erfolgt eine gebührenpflichtige Antragsablehnung.