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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Musterfeststellungsklage - sich anschließen

  • Musterklage in Massefällen von Verbraucheransprüchen gegenüber Unternehmen
  • Ziel: gebündelte Klärung zentraler Tatsachen und Rechtsfragen .
  • Anschluss erfolgt durch Anmeldung im Klageregister. Das verbindet die Ansprüche der einzelnen Geschädigten mit der Musterfeststellungsklage.
  • Entscheidung im Musterverfahren ist bindend für alle angeschlossenen Ansprüche.

Zuständige Stelle

Das Bundesamt für Justiz - Klageregister für Musterfeststellungsklagen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Feststellungsziele im Muster- und Individualverfahren müssen gleich sein.

Das heißt, Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage das Gericht prüft.

Verfahrensablauf

  • Öffnen Sie die öffentlichen Bekanntmachungen im Klageregister des BfJ
  • Klicken Sie auf das für Sie passende Musterverfahren.
  • Klicken Sie auf "Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme)"
  • Füllen Sie das "Formular zur Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer Musterfeststellungsklage" aus. Nutzen Sie dazu die Anleitung.
  • Sie können das ausgefüllte Dokument über die Schaltfläche „per E-Mail senden“ an das Bundesamt für Justiz übermitteln. Oder Sie speichern das ausgefüllte Formular und schicken es als Anhang einer E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
  • Alternativ können Sie es auch ausdrucken und per Port schicken.
  • Damit haben Sie Ihre Ansprüche angemeldet und die Verjährung gehemmt.
  • Sobald das Bundesamt Ihre Anmeldung eingetragen hat, bekommen Sie eine Bestätigung.

Dort finden Sie auch Formulare für:

  • die Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
  • den Antrag auf Auszug über die im Klageregister erfassten Angaben (wichtig nach dem Ende des Musterverfahrens)
  • Mitteilung über die Änderung der Anschrift oder des Namens

Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas fest und verurteilt niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie daher danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten aber die Feststellungen des Musteradverfahrens.

Fristen

  • Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin
  • Rücknahme der Anmeldung: bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat.

Informationen wie Aktenzeichen und Terminbestimmungen finden Sie auf den Klageregisterseiten des BfJ.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Hinweise

Die Zeit, während der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesamt für Justiz hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2018 freigegeben.