Wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und als Arbeitnehmerin ein Kind erwarten oder es schon bekommen haben, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Höhe
Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst vor dem Mutterschutz. Es beträgt höchstens 210 Euro.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Für die Zeit der Schutzfristen erhalten einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:
- privat versicherte Arbeitnehmerinnen
- familienversicherte Frauen (Miniobberinnen)
Höhe des Zuschusses
- Ihr bisheriges kalendertägliches Nettoeinkommen abzüglich 13 Euro
Hinweis: Keinen Anspruch auf den Zuschuss haben Sie in folgenden Fällen:
- Sie haben von sich aus gekündigt oder
- das Arbeitsverhältnis endete vertragsgemäß, beispielsweise bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Vergleich.