Das Reisegewerbe müssen Sie schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie die Anzeige schriftlich einreichen, müssen Sie sie unterschreiben. Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)" bzw. das Formular "Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)" bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Geschäftsgegenstandes oder das Formular "Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)" bei einer Aufgabe Ihrer Reisegewerbetätigkeit. Die Formulare liegen in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise stehen , je nach Angebot Ihrer Gemeinde, im Internet zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie die Anzeige elektronisch übermitteln, kann die zuständige Stelle zur Feststellung der Identität bestimmte Verfahren vorsehen. Dazu gehören u. a. der Einsatz
- des PIN/TAN-Verfahrens,
- des elektronischen Personalausweises,
- des elektronischen Aufenthaltstitels,
- der De-Mail,
- oder auch der Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Wenn Sie die Reisegewerbetätigkeit nicht selbst anzeigen, sondern ein gesetzlicher Vertreter oder ein Bevollmächtigter dies erledigt, benötigt die mit der Anzeige beauftragte Person einen schriftlichen Nachweis ihrer Berechtigung bzw. Vollmacht.
Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie die Bescheinigung über den Empfang der Reisegewerbeanzeige zugeschickt. Zeigen Sie die Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Stelle an, bekommen Sie die Empfangsbescheinigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Reisegewerbeanzeige an andere Stellen weiter, beispielsweise
- das Finanzamt,
- die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer,
- das Registergericht und
- die Berufsgenossenschaft.