Den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger oder Sachverständige müssen Sie bei der der zuständigen IHK einreichen. Er muss eine genaue Beschreibung des beantragten Sachgebietes enthalten.
Hinweis: Falls es bisher noch keine Bestellungen auf dem gewählten Sachgebiet gibt, prüft die zuständige IHK zunächst das abstrakte Bedürfnis.
Die Industrie- und Handelskammer überprüft nach ausführlichen Vorgesprächen, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung vorliegen. Hierzu kann sie einen Sachverständigenausschuss und/oder Fachausschüsse hinzuziehen. Die endgültige Entscheidung wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.
Fällt die Entscheidung positiv aus, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde.
Hinweis: Nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung werden Sie in das bundesweite Sachverständigenverzeichnis eingetragen.