Sie müssen die Meldung schriftlich durch Post, Fax oder online bei der Tierseuchenkasse einreichen. Meldungen per Telefon werden nicht berücksichtigt.
Bei formloser Meldung müssen Sie angeben,
- ab welchem Zeitpunkt (Monat und Jahr) wie viele Tiere je Art (Gesamtanzahl je Tierart) gehalten werden und
- wo die Tiere untergebracht sind (Anschrift des Stalls, sofern diese von der Wohnanschrift abweicht).
Sie erhalten im Anschluss an die Meldung eine Tierbesitzernummer. Diese müssen Sie bei allen Folgemeldungen angeben. Folgemeldungen sind:
- jährliche Tierbestandsmeldung
- Änderung des Tierbestands
- Adressänderung
Eine weitere Möglichkeit zur Anmeldung bei der Tierseuchenkasse besteht über die Anlage C des Antrags auf Registrierung bei der jeweils zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt). Das Veterinäramt gibt die ausgefüllten Anlagen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg weiter.