Informieren Sie sich zunächst über die Einzelheiten und die Folgen eines Unterhaltsverfahrens.
Lassen Sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten.
Wenn Sie die Kosten für die Beratung nicht aufbringen können, können Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Beratungshilfe beantragen.
Außergerichtliche Einigung
In einem ersten Schritt wird die beratende Rechtsanwältin oder der beratende Rechtsanwalt versuchen, eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und Ihren Eltern herbeizuführen.
Sie oder er wird daher Ihre Eltern auffordern, über ihre Einkünfte Auskunft zu geben.
Ist dies geschehen, erhalten die Eltern beziehungsweise der unterhaltspflichtige Elternteil eine Aufforderung zur Zahlung.
Gerichtsverfahren
Schlägt die außergerichtliche Einigung fehl, müssen Sie durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts stellen.
Zunächst wird das Gericht einen Gütetermin ansetzen. Alle Beteiligten erhalten bei diesem Termin die Gelegenheit, ihre Argumente darzulegen. Zweck des Gütetermins ist, eine Einigung zu erzielen (Vergleich).
Kommt eine Einigung nicht zustande, stellt das Gericht das Scheitern des Gütetermins fest.
In einem (meist) direkt daran anschließenden frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung wird die Sach- und Rechtslage erörtert.
Wenn eine Beweisaufnahme erforderlich ist, setzt das Gericht in der Regel einen weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung an. Während des gesamten Verfahrens bemüht sich das Gericht, eine Einigung der Beteiligten zu erreichen.
Das Gericht entscheidet am Ende des Verfahrens durch Beschluss über die Unterhaltspflicht.
Außerdem bestimmt das Gericht am Ende des Verfahrens, wer die Verfahrenskosten tragen muss.