Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben:
Die Wohnungsbauprämie ist bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst fällig, wenn
- die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsschluss abgelaufen ist oder
- das angesammelte Guthaben (inklusive der Wohnungsbauprämie) aus dem Vertrag nach Auszahlung unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird bzw. werden soll.
Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben:
Die Wohnungsbauprämie ist bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst fällig, wenn
- die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsschluss abgelaufen ist und
- Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht älter als 25 Jahre sind oder waren oder
- das angesammelte Guthaben (inklusive der Wohnungsbauprämie) aus dem Vertrag nach Auszahlung unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird bzw. werden soll.