Wenn Sie Ihren Hund anmelden, erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung. Einzelheiten zu den notwendigen Formularen und Unterlagen erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Die Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt die Anmeldung des Halters oder der Halterin zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung an die zuständige Kreispolizeibehörde.
Die Verhaltensprüfung führt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt oder eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Tierärztin gemeinsam mit einem sachverständigen Beamten oder einer sachverständigen Beamtin des Polizeivollzugsdienstes durch. Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.
Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden folgende Informationen erhoben:
- Name und Anschrift des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Name des Hundes
- Geburtsdatum oder Alter, Geschlecht und Rasse oder Beschreibung des Mischlingstyps
- unveränderliche Einzeltierkennzeichnung
- gegebenenfalls sonstige Kennzeichnung beziehungsweise Abzeichen
Die Prüferinnen und Prüfer begutachten außerdem die Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Leine, Halsband, Maulkorb und bewerten den Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung.
Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:
- Prüfungsteil 1: Grundgehorsam
- Prüfungsteil 2: Anbinden des Hundes und Entfernen des Hundeführers oder der Hundeführerin
- Prüfungsteil 3: Verhalten des Hundes gegenüber Fahrzeugen
- Prüfungsteil 4: Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen
- Prüfungsteil 5: Verhalten des Hundes gegenüber Tieren
- Prüfungsteil 6: Verhalten auf akustische und optische Reize