Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.
Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:
- Planfeststellungsverfahren
Ein Planfeststellungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn folgende Punkte zutreffen:
- Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
- Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.
- Plangenehmigungsverfahren
Für Maßnahmen wie Fischaufstiegsanlagen kann vielleicht eine Plangenehmigung ausreichen.
- Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle der Planfeststellung entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung.
Tipp: Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.