Für den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energien können Sie Fördermittel beantragen.
Heiztechnische Anlagen sind:
- solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
- Biomasseanlagen (z.B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffen)
- Holzvergaser-Zentralheizungen
- Effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung Erdwärmeanlagen (z. B. Erdwärmesonden, Flächenkollektoren)
- Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)
Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt.
Hinweis: Sollten Sie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erhalten, werden diese von den förderfähigen Kosten abgezogen.
Höhe der Förderung
Die Darlehenshöchstbeträge liegen bei 50.000 Euro je Wohngebäude.
Der Mindestbetrag des Darlehens muss bei 5.000 Euro liegen.
Die L-Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro.
Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Darlehensbetrags.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Auszahlung:
- bei Darlehen bis zu 20.000 Euro in einem Betrag
- bei größeren Darlehen in zwei Teilbeträgen (auf Wunsch)
Tipp: Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank in der jeweils gültigen Konditionenübersicht.