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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse. Ist dies wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung:

  • Vorbereitungsklassen an allgemein bildenden Schulen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse,
  • zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse an allgemein bildenden Schulen ohne Vorbereitungsklasse besuchen,
  • Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an beruflichen Schulen,
  • zusätzliche Sprachförderung (Förderkurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse besuchen.

Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, den die Konsulate in eigener Verantwortung anbieten.

Im Ausland erworbene Schulabschlüsse, Studien- und Prüfungsleistungen, Hochschulabschlüsse und Berufsqualifikationen können Sie in Baden-Württemberg bewerten lassen. Die zuständigen Stellen prüfen, ob Ihre Zeugnisse oder Ihre Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Bei Vergleichbarkeit wird Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg