. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse

Gegen materielle Schäden wie sie zum Beispiel durch Überschwemmungen entstehen können, sollten Sie sich versichern. Hochwasser gehören zu den sogenannten "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben zählen. In der Regel werden Naturkatastrophen und einige der o. g. Schadenarten nicht über die Standart-Hausratsversicherung abgedeckt.

Vorsorge

Lassen Sie die notwendige Vorsorge nicht außer Acht! Wer z. B. einen Öltank besitzt, sollte dafür Sorge tragen, dass bereits im Vorfeld - in Risikogebieten umso mehr - bestimmte Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Hilfe bei Schäden

Wenn Schäden an Ihrem Eigentum durch Naturgewalten entstehen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und ggf. auch Behörden (u a. bei Statik- oder Veterinärfragen etc.) darüber informieren sowie die Auswirkungen dokumentieren. Sie können zum Beispiel Fotos fertigen und beschädigte Gegenstände verwahren.

Das Land gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

10.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg