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Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Futtermittel

Einwandfreie Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren.
Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier von hoher Qualität. Sichere Futtermittel sind somit eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Futtermittel hergestellt, gehandelt und verfüttert werden, werden diese in Deutschland unter Berücksichtigung bekannter oder möglicher Risiken kontrolliert und regelmäßig chemisch, mikrobiologisch, mikroskopisch und biochemisch untersucht.

Futtermittel werden überprüft auf:

  • das Vorhandensein und - falls nachweisbar - die Gehalte unerwünschter Stoffe
  • rechtlich verbotene oder nicht zugelassene Stoffe
  • die ordnungsgemäße Produktkennzeichnung (korrekte Angaben zu den Inhaltsstoffen und deren Gehalte)

Für unerwünschte Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle oder Dioxine, und für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind Höchstgehalte festgelegt, bei deren Einhaltung weder für die Tiere selbst noch für die Verbraucherin oder den Verbraucher von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein gesundheitliches Risiko besteht.
Gebeiztes Saatgut, Abfälle oder Reste von Verpackungsmaterial sind Beispiele für verbotene Stoffe, die nicht in Futtermitteln enthalten sein dürfen.

Neben den Futtermitteln selbst wird auch die Produktion sowie der Umgang mit Futtermitteln in den Betrieben bis hin zur Fütterung überwacht. Die Futtermittelhygiene steht dabei im Vordergrund.

Überwacht werden:

  • Herstellerbetriebe von Futtermitteln (einschließlich Zusatzstoffe und Vormischungen)
  • Mahl- und Mischanlagen
  • Unternehmen, die Futtermittel importieren oder vertreiben
  • landwirtschaftliche Betriebe und andere Betriebe, in denen Tiere gehalten werden

Zuständig für die amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.

 

Tipp: Auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) steht die täglich aktualisierte Übersicht der anonymisierten Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel ("Rapid Alert System for Food and Feed", kurz RASFF) in deutscher Sprache zur Verfügung.
Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen zu Lebens- und Futtermitteln abrufen, die ein gesundheitliches Risiko darstellen könnten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

17.02.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg