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Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Finanzielle Sicherung (Leistungen zur Teilhabe)

Während der Dauer der Rehabilitationsmaßnahmen können Sie in der Regel keiner Arbeit nachgehen und kein eigenes Arbeitseinkommen erzielen. Da durch die Rehabilitation keine finanziellen Nachteile oder besondere Belastungen entstehen sollen, übernimmt jeder Rehabilitationsträger die Kosten sämtlicher Sachleistungen, für die er zuständig ist.

Zusätzlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, je nachdem, welcher Leistungsträger zuständig ist, entweder Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld erhalten.

Tipp: Sollten Sie keinen Anspruch auf eine dieser Leistungen haben, weil Sie beispielsweise nicht lange genug Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Sie während Ihrer Rehabilitation Leistungen zur sozialen Sicherung erhalten.

Bei einer beruflichen Erstausbildung im Rahmen der Rehabilitation erhalten Sie, wenn Sie kein Übergangsgeld beanspruchen können, in der Regel von der Agentur für Arbeit ein Ausbildungsgeld.

Während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht in der Regel Versicherungsschutz in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Freigabevermerk

16.09.2024; Sozialministerium Baden-Württemberg