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Gutenzell-Hürbel
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88484 Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Quellen für die Wohnungssuche

Inserate über freie Mietwohnungen finden Sie in erster Linie in Zeitungen und im Internet. Immobilienseiten im Internet enthalten oft mehrere Fotos einer Wohnung, sodass Sie gleich eine Vorstellung von ihr haben. Achten Sie darauf, ob das Angebot noch aktuell ist.

Sie können sich mit Ihrer Suche auch an ein Maklerbüro wenden.

Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Wohnungen eine Provision. Das kann auch gelten, wenn ein Makler eine Wohnung in der Zeitung anbietet. Voraussetzung für einen Provisionsanspruch ist aber ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler in Textform, also auf Papier, in einer E-Mail oder auf einem elektronischen Datenträger. Die Provision ist eine Art Erfolgshonorar, das heißt, Sie müssen nur dann eine Provision zahlen, wenn es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Maximal erlaubt sind Provisionen bis zu zwei Monatsmieten (Grundmiete) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nach dem seit Juni 2015 geltenden Bestellerprinzip darf der Makler vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung der Mietwohnung keine Provision verlangen, wenn der Makler zuvor vom Vermieter beauftragt wurde. Der Mieter muss also die Provision nur dann zahlen, wenn der Makler die Wohnung ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Mieter gefunden hat.

Daneben kann es hilfreich sein, Ihren Suchwunsch so vielen Personen wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von einer Wohnung, die vermietet wird.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 11.12.2023 freigegeben.