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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Studienabschlüsse

Der europäische Hochschulraum bietet ein vielfältiges Studienangebot bei einer gestuften Studienstruktur und den gemeinsamen Abschlüssen Bachelor und Master.

Zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums müssen Sie in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad, z.B. Bachelor oder Master, ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.

Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule entnehmen.

Abschluss mit Hochschulgrad

  • Bachelor
  • Master
  • Lizentiat
  • Konzertexamen/Solistenexamen
  • künstlerische Abschlussprüfung
  • früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)

Abschluss mit staatlicher Bezeichnung

  • Staatsexamen

Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung

  • kirchliche Prüfung

Anderer Abschluss

  • Zeugnis
  • Zertifikat
  • ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

  • 28.03.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg