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Gutenzell-Hürbel
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88484 Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Studienorientierungsverfahren

Als zukünftige Studierende oder Studierender der Hochschulen in Baden-Württemberg müssen Sie einen Nachweis über ein abgelegtes Orientierungsverfahren vorlegen. Dieses Verfahren soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich über passende Studienfächer zu informieren und Sie bei der richtigen und passenden Studienwahl unterstützen. Besonderes Augenmerk wird auf die eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie das Zusammenspiel mit entsprechenden Studienfächern gelegt.

Es gibt verschiedene Orientierungsverfahren wie beispielsweise (Online-) Tests oder Beratungsgespräche. Die Durchführung eines Orientierungsverfahrens ist für Studienbewerberinnen und Studienbewerber in Baden-Württemberg verpflichtend. Das Wissenschaftsministerium bietet den Online-Orientierungstest der Hochschulen des Landes an. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat ohne inhaltliche Testergebnisse, Interessen- oder Fähigkeitsprofile, das Sie der Studienplatzbewerbung bzw. Immatrikulation beilegen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen Hochschule oder auf deren Internetseiten, welche weiteren Verfahren als Nachweis der Durchführung des Orientierungsverfahrens anerkannt sind.

Für zukünftige Lehramtsstudierende gibt es zur Studienorientierung einen speziellen Orientierungstest, der die Anforderungen des Lehrberufs berücksichtigt. Das Orientierungsverfahren, das mithilfe dieses Tests durchgeführt wird, ist für alle Studienbewerberinnen und -bewerber für das Lehramt verpflichtend.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg