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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Testamentsformen

Die wichtigsten Testamentsformen sind:

  • eigenhändiges Testament
  • öffentliches Testament
  • außerordentliches Testament

Das eigenhändige und das öffentliche Testament sind "ordentliche Testamente". Das außerordentliche Testament ist eine besondere Form des Testaments und wird auch als Nottestament bezeichnet.

Sehr geläufig ist auch das gemeinschaftliche Testament, welches Ehe- und Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft aufsetzen können. Dieses kann sowohl eigenhändig als auch öffentlich geschehen.

Jugendliche können, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein öffentliches Testament errichten. Ab der Volljährigkeit gelten die allgemeinen Regeln.

Hinweis: Für die Testamentsgestaltung ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin oder einen Notar oder Notarin hinzuzuziehen. Diese können Sie über Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend beraten. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Wille im Todesfall zutreffend ermittelt und umgesetzt werden kann.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.