. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Werbeverkaufsfahrten

Haben Sie schon einmal ein Angebot für eine eintägige Ausflugsfahrt zu einem auffällig günstigen Preis erhalten?

Viele Anbieter werben auf diese Weise für "Kaffeefahrten", die sie zusammen mit einer Verkaufsveranstaltung anbieten.
Häufig sind diese Reiseangebote mit dem Versprechen verbunden, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Geschenk erhalten.

In solchen Fällen gilt in aller Regel: Sie haben ein Recht auf alle Leistungen, die Sie bezahlt haben.
Sollte Ihnen ein Geschenk versprochen worden sein, können Sie dieses auch einfordern.
Wenn beispielsweise Eintrittspreise und Essen inbegriffen waren, darf der Veranstalter nicht nochmals dafür vor Ort Geld einsammeln.
Darüber hinaus sind Sie nicht dazu verpflichtet, bei der Verkaufsveranstaltung anwesend zu sein.

Wenn Sie aber daran teilnehmen und eines der Produkte gekauft haben, haben Sie in der Regel das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Diese Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie die gekaufte Ware erhalten haben und der Veranstalter Sie nach den gesetzlichen Vorgaben über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.
Besondere Rechte haben Sie, wenn Sie nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Dann gilt das Widerrufsrecht ein Jahr länger als sonst üblich (ein Jahr und 14 Tage ab Erhalt der Ware).
Sie können einen Kauf beispielsweise nicht widerrufen, wenn es sich um schnell verderbliche Ware oder versiegelte Hygieneartikel handelt.

Bestimmte Warengruppen bzw. Dienstleistungen unterfallen einem Verkaufsverbot, dürfen also gar nicht im Rahmen der Fahrt angeboten werden. Dies betrifft unter anderem Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Versicherungen oder Bausparverträge), Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel.

Bei Problemen mit Käufen auf Werbeverkaufsfahrten kann die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiterhelfen.

Auch bei Werbeverkaufsfahrten ins Ausland stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Bei Schwierigkeiten mit Käufen im EU-Ausland kann das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. weiterhelfen.

Freigabevermerk

10.10.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg