Stickstoffuntersuchung auf Maisflächen
Für Landwirte, deren Flächen in Wasserschutzgebieten ausgleichsberechtigt sind, ist das Ziehen einer „N min-Probe“ bei Mais im 4-Blatt-Stadium bis 6-Blatt-Stadium Pflicht.
Kann ein Landwirt bei einer Kontrolle keine Probeergebnisse vorlegen, wird die Ausgleichsleistung nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) nicht gewährt.
An folgenden Sammelstellen können die Proben vom 15. Mai bis 15. Juni 2012 abgegeben werden:
Biberach, Laupheim, Riedlingen, Uttenweiler und Erolzheim bei der jeweiligen BayWa AG; Reinstetten und Mittelbuch beim Raiffeisen Lagerhaus; Unteressendorf bei der BAG; Äpfingen und Schemmerhofen beim Landwirtschaftlichen Lagerhaus Pappelau; Füramoos: Franz Hörnle; Bonlanden: Anton Ziesel; Bergerhausen: Michael Schmid; Achstetten: Klaus Bailer; Orsenhausen: Labor Dr. Jans; Dunzenhausen: Rupert Härle; Neufra: Peter Baisch; Blienshofen: Günther Knab; Obermarchtal: Norbert Munding; Hausen o. U.: Wolfgang Rommel; Machtolsheim: Labor Dr. Lehle.
An allen Sammelstellen können die betroffenen Landwirte Formulare, Probebehälter und Bohrstöcke ausleihen.
Bei Fragen stehen das Landwirtschaftsamt, Telefon 07351 52-6712 bis 52-6717 und der Maschinenring Biberach-Ehingen, Telefon 07351 1882610 zur Verfügung.