Ermittlung und Festlegung der Bodenrichtwerte nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum 31.12.2012
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Baureifes und bebautes Landliegt vor, wenn die Flächen entsprechend den öffentlich-rechtlichen
Vorschriften baulich nutzbar sind, d.h. voll erschlossen und bebaubar.
Bei bebauten Grundstückenist der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn das Bodenrichtwertgrundstück unbebaut wäre.
Nach ausgiebiger Beratung wurden nachfolgende Bodenrichtwerte für die Gemeinde Gutenzell-Hürbel zum 31.12.2012 ermittelt und festgelegt:
Ortsteil GutenzeIl
Wohnbauflächen in Baugebieten baureifes undbebautes Land 66,00 €
Wohnbauflächen im Baugebiet Ziegelstädele baureifes und bebautes Land 85,00 €
Gemischte Bauflächen im unbeplantenInnenbereich baureifes und bebautes Land 46,00 €
Gewerbliche Bauflächen baureifes und bebautesLand 30,00 €
Ortsteil Hürbel
Wohnbauflächen in Baugebieten baureifes undbebautes Land 66,00 €
Wohnbauflächen im Baugebiet Waldenäckerbaureifes und bebautes Land 79,00 €
Gemischte Bauflächen im unbeplanten Innenbereichbaureifes und bebautes Land 46,00 €
Mischgebiet baureifes und bebautes Land 52,00 €
Ortsteile Allmethofen, Bollsberg,Dissenhausen, Freyberg, Mahlmühle, Niedernzell, Sägmühle,
Simmisweiler, Weitenbühl und Zillishausen
Gemischte Bauflächenim unbeplanten Innenbereich baureifes und bebautes Land 32,00 €
Landwirtschaftliche Grundstücke in der Gesamtgemeinde
Grünfläche 1,90 €
Ackerfläche 2,75 €