Feuerstättenschau in Gutenzell
In den betreffenden Gebäuden in Gutenzell findet die wiederkehrende Feuerstättenschau statt.
Hierbei wird der Feuerstättenbescheid nach §17 i.V.m. §14 Abs.2 und §52 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26. November 2008 ausgestellt.
Die Feuerstättenschau wird in den Monaten März/April durchgeführt.
Die Feuerstättenschau ist nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz 2 mal in 7 Jahren vorgeschrieben. Die letzte Feuerstättenschau wurde 2008/2009 in den betreffenden Gebäuden durchgeführt. Danach muss der BSM sämtliche Schornsteine, Feuerstätten und Rauchrohre bei den in den letzten 5 Jahren keine Bauabnahme oder Abnahme einzelner Feuerstätten getätigt wurden, auf ihre Feuersicherheit bzw. Betriebs- und Brandsicherheit durch persönliche Besichtigung hin überprüfen.
Ermöglichen Sie an diesen Tagen Zutritt zu sämtlichen Räumen in denen sich Schornsteine und Feuerstätten befinden. Die Gebäudeversicherungen legen größten Wert auf diese Arbeiten.
Ihr BSM oder das Landratsamt Biberach (Umweltschutzbehörde-Bauamt) stehen für Fragen gerne bereit.
Jürgen Uhlmann
Schornsteinfegermeisterbetrieb
Gebäudeenergieberater (HWK)
Panoramastr. 29
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