Aufforderung zur Zahlung von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser und Abwasser
Am 15. Mai 2013 werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer 2. Vierteljahresrate 2013
Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
b) Gewerbesteuer: 2. Vierteljahresrate 2013
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
c) Wasser- und Abwassergebühren: 1. Vierteljahresrate 2013
Die Höhe sowie die Termine des Wasserabschlags für 2013 gehen aus der Jahres-Endabrechnung 2012 hervor. Es werden keine separaten Rechnungen für die Abschlagszahlungen erstellt.
Um Mahngebühren zu vermeiden, werden die Nichtabbucher um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.