Wahl der Schöffen
der Gemeinde Gutenzell-Hürbel für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Biberach und den Strafkammern des Landgerichts Ravensburg
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gutenzell-Hürbel hat in der Sitzung am 15.07.2013 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das Landgericht Ravensburg und das Amtsgericht Biberach beschlossen. In die Vorschlagsliste war eine Person aufzunehmen.
Die Liste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom vom 22.07.2013 bis 26.07.2013 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten ausgelegt: Rathaus Gutenzell, Kirchberger Straße 8 in Gutenzell und im Rathaus Hürbel während der üblichen Öffnungszeiten.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Gutenzell-Hürbel Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften des GVG können dort eingesehen werden.