Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die Meldebehörde der Gemeinde Gutenzell-Hürbel übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis 31. März 2014 an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 volljährig werden (Geburtsjahr1997):
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift.
Nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG gebeten, dies der Gemeinde Gutenzell-Hürbel, Bürgerbüro bis spätestens 29. November 2013 schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.