Änderungen bei den versiegelten Flächen dem Bürgermeisteramt melden
Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird nicht mehr nur das bezogene Frischwasser als Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr herangezogen, sondern auch die versiegelte Fläche auf dem Grundstück.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die jährliche Gebührenveranlagung ist der 31. Dezember. Dies bedeutet beispielsweise, dass im Laufe eines Jahres vorgenommene Entsiegelungen für das komplette Jahr berücksichtigt werden. Die Gemeinde möchte dadurch bauliche Maßnahmen unterstützen, die dazu führen, dass Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert.
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen bei den versiegelten Flächen (neu hinzugekommene versiegelte Flächen oder Entsiegelungen) bis spätestens 30. November 2013 dem Bürgermeisteramt zu melden. Die Verwaltung stellt hierzu gerne einen neuen Erhebungsbogen für das jeweilige Grundstück zur Verfügung. Sie können den neuen Bogen telefonisch (07352 9235-14) oder per E-Mail (miller@gutenzell-huerbel.de) anfordern.
Für Fragen steht das Bürgermeisteramt gerne zur Verfügung.