Aufforderung zur Zahlung von Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer sowie Wasser- und Abwassergebühren
Am 15. Februar 2014 werden folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:
Grundsteuer 1. Vierteljahresrate 2014
Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
Gewerbesteuer 1. Vierteljahresrate 2014
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Hundesteuer 2014
Die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer geht aus dem Steuerbescheid vom 10.01.2014 hervor.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern fünf Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei einer Sparkasse bzw. Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid angegebenen Buchungszeichens einzuzahlen. Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Raten vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Wasserendabrechnung 2013
Die Höhe sowie die Termine des Wasserabschlags für 2014 gehen aus der Jahres-Endabrechnung 2013 hervor. Es werden keine separaten Rechnungen für die Abschlagszahlungen erstellt.
Um Mahngebühren zu vermeiden, werden die Nichtabbucher um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.