Umzug innerhalb der Gemeinde
Wir stellen immer wieder fest, dass von den Einwohnern und Bürgern versäumt wird, den Umzug innerhalb der Gemeinde beim Einwohnermeldeamt zu melden.
Beim Ortsumzug muss eine Wohnungsummeldung vorgenommen werden. Sie benötigen dazu lediglich Ihren Ausweis bzw. Reisepass. Bei der Berechnung der Müllgebühren treten oftmals Unstimmigkeiten auf. Dies ist meistens darauf zurückzuführen, dass Wohnungsummeldungen nicht vorgenommen werden.
Wir möchten auch die Vermieter bitten, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass sich die Mieter innerhalb einer Woche um- bzw. anmelden. Sie ersparen sich dadurch manchen Ärger.