. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Logistik und Verkehr

Wollen Sie ein Unternehmen im Bereich "Logistik und Verkehr" gründen, müssen Sie neben der verpflichtenden Gewerbeanmeldung besondere bereichsspezifische Vorschriften beachten.

Die häufigsten Unternehmensgründungen gibt es in der Personenbeförderung als Taxi- oder Mietwagenunternehmen und im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Bei der gewerblichen Beförderung sowohl von Personen als auch von Gütern werden Ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ob Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur gewerblichen Beförderung erhalten, hängt von dem Ergebnis der Prüfung ab.

Zusätzlich benötigen Sie bei der gewerblichen Personenbeförderung als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen beginnt ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Damit sind auch Beförderungen mit Personenkraftwagen erfasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (z.B. durch Einsatz eines Anhängers).

Seit dem 21.05.2022 sind Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern der Güterverkehr grenzüberschreitend erfolgt. Rein innerdeutsche Beförderungen fallen nicht unter diese Regelung.

Vertiefende Informationen

Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr und im Straßenpersonenverkehr bieten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Fachverbänden:

Freigabevermerk

31.10.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg