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Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Finanzierung der Übernahme

Die Finanzierung ist meist der zentrale Aspekt einer geplanten Unternehmensnachfolge. Um finanzielle Risiken bei einer Unternehmensübernahme zu vermeiden, sollten Sie Ihre eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse ermitteln und zuerst einen Finanzplan erstellen.

Der Finanzplan sollte Ihre Eigen- und Fremdkapitalmittel (Barmittel und Bankkredite) enthalten und öffentliche Fördermittel berücksichtigen. Denken Sie auch an die Kosten der privaten Lebensführung und den kurz- und langfristigen Kapitalbedarf. Aus der Differenz von Kapitalbedarf und Eigenkapital ergibt sich der Betrag, den Sie finanzieren müssen.

Achtung: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Unternehmen an ein Familienmitglied übergeben wollen, sollten mögliche Erbansprüche (z.B. Pflichtteile anderer Erbinnen und Erben) bedenken. Diese können die Unternehmensübergabe selbst bei wirtschaftlich gesunden Unternehmen finanziell stark belasten.

In der Praxis müssen fast alle Unternehmensübernahmen mit Fremdmitteln (z.B. Darlehen, Krediten, Bürgschaften) finanziert werden. Um die Zinsbelastung zu verringern und die Neueigentümerinnen und Neueigentümer in der Anfangsphase zu unterstützen, bieten das Land Baden-Württemberg und der Bund Förderprogramme für Existenzgründungen (einschließlich Übernahmevorhaben) an.

Diese öffentlichen Finanzierungshilfen müssen Sie meist über Ihre Hausbank beantragen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf diese Mittel, sondern müssen Ihre Hausbank von Ihrem Konzept überzeugen. Stimmt Ihre Bank zu, leitet sie Ihren Antrag an die entsprechende Förderbank weiter.

Achtung: Sie müssen öffentliche Finanzierungshilfen vor Beginn Ihres Vorhabens beantragen.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg