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Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Frühzeitige Planung der Übergabe

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist es nicht einfach, das eigene Lebenswerk aufzugeben und anderen ihren Platz zu überlassen. Ohne fähige Nachfolgerinnen oder Nachfolger ist der Fortbestand des Unternehmens bedroht. Besonders Familienbetriebe müssen oft schließen, weil es keine Nachfolge gibt.

Geeignete Personen für eine Nachfolge im eigenen Unternehmen aufzubauen oder extern zu suchen und auf die Übernahme vorzubereiten, kostet ebenso Zeit wie die Übergabe des Unternehmens selbst. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von rund fünf Jahren für den gesamten Prozess der Unternehmensübergabe.

Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie

  • Ihr Unternehmen auf die Übergabe vorbereiten,
  • Ihre eigene Altersversorgung beziehungsweise -vorsorge planen,
  • Ihr Familienvermögen sichern (z.B. testamentarische Verfügungen treffen),
  • Informationen über alle steuerlichen und rechtlichen Fragen einer Übertragung einholen,
  • Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger auswählen und im Idealfall einer gemeinsamen Übernahme/Übergabe in Ihr Unternehmen einführen und
  • sich darüber klar werden, was Sie selbst nach Ihrem Ausstieg machen wollen (z.B. ein Ehrenamt übernehmen, Hobbys intensivieren).

Tipp: Stecken Sie klar Ihre persönlichen Ziele ab, die Sie mit der Übergabe Ihres Unternehmens verfolgen. Dies gilt auch für die Familie sowie für Ihre Beschäftigten. Entwickeln Sie mit Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger eine gemeinsame Übergabestrategie. Diese sollte beispielsweise einen konkreten zeitlichen Ablauf der Übergabe festlegen und Fragen wie die einer gemeinsamen "Übergangszeit" im Unternehmen klären.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg