. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Nebenkosten

Zu der vom Vermieter verlangten Nettomiete für die Überlassung der Wohnung kommen in der Regel weitere Abgaben in Form von Neben- bzw. Betriebskosten. Dazu zählen beispielsweise Kosten für:

  • Kalt- und Warmwasser
  • Heizung
  • Strom
  • Müllabfuhr
  • Abwasser

Außerdem können gegebenenfalls folgende Kosten entstehen:

  • Kosten für Hausreinigung, Hauswart, Schornsteinfeger, Fahrstuhl, Gartenpflege
  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Kabelanschluss
  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen

Diese Nebenkosten sind unterschiedlich hoch, je nachdem,

  • wie viele Personen in der Wohnung leben (wirkt sich vor allem auf Wasser- und Stromverbrauch aus),
  • wie viele Räume es gibt und welche davon benutzt werden (wirkt sich vor allem auf den Wärmeverbrauch aus),
  • wie die Wohnung beschaffen oder ausgestattet ist (eine bessere Isolierung bewirkt niedrigere Heizkosten) und
  • welche zusätzlichen Aufwendungen bezahlt werden müssen (z.B. wenn ein Aufzug oder ein Garten vorhanden ist).

Für die Nebenkosten werden in der Regel monatliche Vorauszahlungen verlangt, die auf einer Schätzung des Verbrauchs beruhen. Nach Ablauf eines Jahres wird dann auf Grundlage des konkreten Verbrauchs abgerechnet. Es kann sein, dass Sie Geld erstattet bekommen, aber auch, dass Sie nachzahlen müssen, wenn Sie beispielsweise viel Wasser verbraucht haben. Es empfiehlt sich daher, in regelmäßigen Abständen die Zählerwerte zu vergleichen und die Vorauszahlungen gegebenenfalls anzupassen. Betriebskosten, die nicht vom Verbrauch abhängen, werden meist nach dem Anteil der Wohnfläche bemessen.

Die Abrechnung der Betriebskosten muss innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Sind Sie mit der Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden, müssen Sie dies dem Vermieter beziehungsweise der Vermieterin innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung mitteilen.

Achtung: Nicht alle Kosten einer Wohnung oder eines Hauses dürfen den Mietern in Rechnung gestellt werden. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall genau, welche Nebenkosten umlegbar sind und welche nicht.

Vertiefende Informationen

Welche Betriebskosten auf den Mieter beziehungsweise die Mieterin umgelegt werden können, ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 556 (BGB) Vereinbarungen über Betriebskosten)
  • § 556a (BGB) Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

  • § 1 (BetrKV) Betriebskosten
  • § 2 (BetrKV) (Aufstellung der Betriebskosten

Freigabevermerk

11.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg