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Gutenzell-Hürbel
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88484 Gutenzell-Hürbel
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Fax 07352 9235-22

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Rechtliche Betreuung

Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen:

  • Wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?
  • Wie kann ich frühzeitig sicherstellen, dass meine Wünsche beachtet werden?
  • Was habe ich als betreuende Person für meine Eltern oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn alles zu erledigen?

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was betreute und betreuende Personen interessieren könnte.

Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. In diesem Fall kann der betroffenen Person eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt werden.

Hinweis: Reicht die vorhandene Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst aus, darf keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt werden.

Vertiefende Informationen

Wie Sie die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeiden können, erfahren Sie in dem Kapitel "Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung".

In den gleichnamigen Kapiteln erfahren Sie alles Weitere zu den wichtigsten

Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet die Broschüren "Das Betreuungsrecht - pr aktische Hinweise für Betreuer" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" zu diesem Thema an.

Um Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen eine Verständigung in deutscher Sprache schwer fällt, mit dem Thema vertraut zu machen, bietet das Justizministerium eine Kurzinformation zur Betreuung und Vorsorgevollmacht auf deutsch, türkisch, russisch, italienisch, griechisch, polnisch und englisch an. Sie können alle Broschüren bestellen oder herunterladen.

Freigabevermerk

11.04.2023 Justizministerium Baden-Württemberg