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Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Verbraucherschutz im Reiserecht

Sommerzeit – Reisezeit. Doch manch einer kommt von einer gebuchten Reise zurück, die seinen Erwartungen und oftmals auch den Versprechungen des Reiseveranstalters nicht gerecht wurde. Um die Rechte von Touristen bei Pauschalreisen zu schützen hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen im Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen.

Das Reisevertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, sofern der Reisende die Reise als Gesamtpaket, oder als Pauschalreise gebucht hat.

Wenn Sie nur eine einzelne Leistung gebucht haben, zum Beispiel einen Flug oder eine Hotelübernachtung, so fällt diese nicht unter das Reiserecht, da hier kein Reisevertrag abgeschlossen wurde, sondern lediglich ein Vertrag mit einem Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmen. Etwaige Ansprüche bei Reisemmängel müssen Sie als Fahrgast oder Fluggast gegenüber diesem Unternehmen geltend machen.

Auch ein Reisebüro wird in der Regel nicht Vertragspartner, sondern es vermittelt Ihnen als Kunden nur den Reisevertrag mit dem Veranstalter.

Ausnahme: Wenn ein Reisebüro als Veranstalter auftritt und diverse Einzelleistungen als eigene Gesamtleistung anbietet, gelten die Regelungen des Reisevertragsrechts.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand auf Grundlage der im Portal unseres Kooperationspartners Freistaat Sachsen veröffentlichten Version. Das Innenministerium hat ihn am 02.07.2019 zur Publikation freigegeben.