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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Vertretung und Haftung der Eltern

Solange Kinder und Jugendliche ihre Rechte und Pflichten nicht allein wahrnehmen können, sind die Eltern ihre gesetzlichen Vertreter. Bei Vertragsabschlüssen von Kindern handeln daher die Eltern als Vertreter für ihre Kinder.

Eltern können im Falle eines durch ihre Kinder verursachten Schadens zur Rechenschaft gezogen werden und müssen unter Umständen Schadenersatz leisten. Dabei haften die Eltern dafür, dass sie ihre eigene Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt haben.

Ausnahme: Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch bei angemessener Aufsicht entstanden wäre, muss kein Schadenersatz geleistet werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.